Dokumente zur Gründung
Abbildung 1: Das erste Protokoll der allgemeinen Versammlung der Künstler und Kunstfreunde Münchens zur Beratung eines Kunstvereins
November 1823
Die offizielle Gründungsphase des Kunstvereins begann mit der ersten Gründungsversammlung am 26. November 1823, die in der Privatwohnung des Staatsrats-Lithografen Raphael Wintter stattfand. Dieser ging ein informelles Treffen der vier sogenannten Stifter des Vereins – Joseph Stieler, führender Hofporträtist, Peter Heß, ebenfalls Hofmaler, Domenico Quaglio, Landschafts- und Architekturmaler, und Architekt Friedrich Gärtner, Professor der Baukunst an der Akademie der Bildenden Künste – voraus, an dem sie den Entschluss zur Gründung des Kunstvereins
fassten. Bei der Gründungsversammlung am 26. November waren 42 Künstler und sogenannte Kunstfreunde anwesend. In dem Protokoll des Treffens ist die Stimmung wie folgt geschildert: „Das lebhafte Gefühl einer längst ersehnten engen Verbindung aller Künstler und Kunstfreunde der Königsstadt
Bayerns, versammelte heute, diese in der Original Beilage unterzeichneten Gleichgesinnten zur näheren Beratung der Mittel, diesen Verein ins Lebentreten zu machen. Dieser erste Zusammentritt gab den schönsten Beweis einer längst gereiften Vereinigung zum ernsten Gedeihen der Kunst, und berechtigte zu den schönsten Hoffnungen einer freundlichen Zukunft, und den gesegneten Früchten der Eintracht, deren heller Kranz nur dem Ruhme des höchstgefeyerten Beschützers vaterländischer Kunst, unserem erhabenen Könige huldigt.“
Abbildung 2: Eingeschränkte Genehmigung zur Gründung des Kunstvereins durch König Maximilian I. Joseph
Dezember 1823
Der Genehmigungsantrag wurde am 13. Dezember 1823 an den damaligen König Maximilian I. Joseph übergeben, welcher am 31. Dezember seine Genehmigung erteilte, jedoch, mit Verweis auf die bereits existierende Akademie als Versammlungsort für Künstler und Kunstfreunde, in eingeschränkter Form:
„M. J. K. Wir haben von dem Uns mittels anliegender Vorstellung vom 13. Dezember d. J. vorgelegten Plan und den Grundzügen eines Vereins der Künstler und Kunstfreunde Einsicht nehmen lassen, und können nach Erwägung aller Verhältnisse der Bitte um Gestattung der Einrichtung eines solchen Vereins in der vorgeschlagenen Ausdehnung und mit den desiderirten Prärogativen Unsere Genehmigung nicht ertheilen, indem wir den Künstlern und Kunstfreunden in der Akademie der bildenden Künste einen allgemeinen Veeinigungspunkt bereits gegeben, und in den Bestimmungen des Art: XXII XXIII u. XXX ihrer Verfassungs Urk. vom 13. Mai 1808 sowohl den Weg zur Erreichung des auch von dem Verein sich vorgestekten Zweckes vorgezeichnet, als auch diejenigen, welche in dieser Weise Unsere wohlmeinenden Absichten bevördern helfen, die ihnen gebührende Auszeichnung gesichert haben, von deren Theilnahme Wir keinen würdigen Bewerber auszuschliessen gemeint sind. Uebrigens sind wir einer Privatvereinigung der Künstler und Kunstfreunde sowohl zur Sicherung unter sich, und zum Austausch ihrer Meinungen und Ansichten als auch zur Erreichung gesellschaftlicher Vortheile mit Beschränkung auf hiesige Stadt gegen freiwillige Beiträge oder Leistungen der hier lebenden Vereinsglieder und unter den gewöhnlichen Bedingungen nicht entgegen und weisen Unsere Regierung an dem Verein wenn er in dieser Art sich bildet, nach Einsichtnahme seiner Statuten den erforderlichen Schutz gleich anderen gebilligten Privatgesellschaften angedeihen zu lassen. Hiernach ist das Geeignete zu verfügen.
München, den 31. Dezember 1823
Max Joseph.“